In ihrer Regulierungswut hat die Europäische Union durchaus schon mal über das Ziel hinaus geschossen, zum Teil war sie aber auch einsichtig und ruderte wieder zurück. Gerade auch auf dem Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor erinnern wir uns gern an die Gurkenverordnung, die Form, Farbe, Länge und Krümmung dieses Gewächses vorschrieb. Dennoch gibt es durchaus auch positiv zu nennende Gesetze auf diesem Gebiet.
Regionale Erzeugnisse kann man hier als Beispiele nennen. Münchner Weißwurst darf nur aus Münchner Fleischereien kommen, Dresdner Christstollen nur aus Bäckereien der Region. Thüringer Würstchen, Spreewaldgurken, Kölsch, Champagner und anderes setzen die Liste fort. Manchmal sind auch nur die Bezeichnungen als solches geschützt, damit der Verbraucher weiß, was ihn erwartet. Typisches Beispiel ist das "Wiener Schnitzel", dass ein Kalbsschnitzel sein muss. Entsprechende Produkte aus Schweinefleisch heißen "Schnitzel nach Wiener Art" oder so ähnlich.
Solche Regelungen würde ich mir für andere Standardprodukte auch wünschen. Warum gibt es zum Beispiel keine Vorschrift, dass in einem Fischfond, Geflügelfond, Gemüsefond auch ein Mindestanteil an den Namen gebenden Zutaten drin sind? Oder bei Sauce Hollandaise: Das klassische Rezept als Grundlage genommen, besteht sie im wesentlichen aus Butter und Eigelb zuzüglich einiger würzenden Beigaben. Da würde ein Schutz des Begriffs der holländischen Soße schon etwas bringen (vergleichbar mit dem Wiener Schnitzel).
Die Hollandaise ist, wenn man so will, eine Emulsion aus Eigelb und flüssiger Butter. Majonäse wird aus Eigelb und Öl hergestellt. So müsste auf vielen tetra- oder anderweitig verpackten Industriesoßen eigentlich drauf stehen: "Majonäse (erhitzbar) nach Hollandaiser Art". Oder: "... mit dem (mißglückten) Versuch, den Ölgeschmack mit Buttersäure zu übertünchen". Oder so ähnlich.
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