... dann kann er was erzählen. Weil wir hier aber nicht am Stammtisch, sondern im Blog sind, wird nicht erzählt, sondern geschrieben und gelesen.
Unlängst fuhr ich mal an die Ostsee, aber nicht, wie sonst immer, auf die Insel Usedom, sondern in die Darß-Nähe nach Barth. Das geschah auf den Wunsch einer einzelnen Dame, die natürlich mit fuhr, genau wie ihr Mann. Nachdem wir den eigentlichen Grund der Reise abschließend genossen haben, spazierten wir durch den Hafen auf der Suche nach einer Käffcheneinnahmemöglichkeit.
Bestellung ok, Ambiente schön, Bedienung höflich. Aber jetzt die Frage: Wenn wir einen großen Cappuccino, einen Latte Macchiato und eine Hopfenkaltschale bestellen, wie viele Posten sollten sich dann auf der Rechnung befinden? Laut meiner in der Ausbildung enthaltenen Mathematik würde ich, wenn auch ziemlich grob, auf die Zahl Drei schätzen. Es gab aber noch "Diverses" für einen Euro.
Was versteht man unter "Diverses"? Der Spekulation sind Zeit und Raum geöffnet: Nachsaisonaufschlag, Möbelnutzung, Ausblick genießen, herumhängende Taucherausrüstung begaffen? Oder muss man jetzt das Papier, das um den Fuß der Biertulpe gelegt war, inklusive seiner Entsorgung selber bezahlen? Möglicherweise haben wir uns auch dadurch rechnungswirksam benommen, als die die Kekse zu den Kaffeegetränken gegessen und die Zuckertütchen eingesteckt hatten. Man gönnt sich ja sonst nichts.
UPDATE (30.10.2009): Bei einer Nachfrage in einem hiesigen Kaffee-Bistro, was wohl dieses "Diverse" zu bedeuten hätte, konnte die Fachangestellte das auch nicht erklären. Auf der Rechnung gab es dann auch kein "Diverses".
Vieleicht berechnen sie so die Toilettenbenutzung. Möglich wär alles.
Dann aber als Pauschale, weil wir die Toilette nicht benutzt hatten. Die war auch trotz raumüberblickermöglichten Sitzplatz nicht zu erspähen, aber sicher trotzdem vorhanden. Ein Teil von uns hatte aber einen schönen BLick auf den Hafen. Vielleicht war es also Vergnügungssteuer. 😉