Beim noch nicht ganz munteren, weil morgendlichen Verzehr eines Smoothies, der mir laut seines anglophilen Names Früchte für 2 Tage versprach, starre ich auf die Verpackung. Dabei wird mir wieder der "große Verbraucherbetrug" direkt vor Augen geführt: Vorn finde ich als Geschmacksrichtung "Kirsche • rote Traube" und laut Zutatenliste sind die jeweils wesentlichen flüssigen und festen Bestandteile Apfelsaft und Birnenstückchen (zusammen 46% des Inhaltes, die geschmacksnamen gebenden Teile kommen nur auf 29%).
Warum das ganze trotzdem nach Kirschen und Trauben schmeckte mag ja an der letzten Zutat der Liste gelegen haben: "natürliche Aromen". Aber das soll hier eigentlich gar nicht das Thema sein. Auch nicht die Diskussion über den Sinn oder Unsinn solcher Smoothies (nähere Infors hier, hier oder hier).
Es klebte auch das Logo der Aktion "5 am Tag" auf der Flasche und der HInweis, dass dieses 200-ml-Fläschchen schon für 2 der 5 Obst- und Gemüsemahlzeiten steht. Wenn das stimmt, würde mich mal interessieren, ob andere "Mahlzeiten" da auch mitzählen:
- der abendliche Genuss eines Campari-Orange auf dem Balkon mit einem herrlichen Blick auf den Sonnenuntergang
- Bloody Mary zählt ja dank seines Tomatensaft-Anteils wohl eher als Gemüsemahlzeit
- beim Caipirinha ist der Limettenanteil wohl doch zu klein, um als Obstmahlzeit durchzugehen?
- die Grüne Wiese zählt aber wieder: viel Orangensaft
- Oder wie wäre es mit einem La Playa de Lima? Ohne Alkohol, dafür mit Maracujanektar.
Zählt sowas denn auch mit?